Hunde-OP-Versicherung
Wenn sich Ihr Hund bei einer
Hunde-Rangelei selbst verletzt oder oder im Laufe der
Zeit krank wird, stellt eine Hundekrankenversicherung
eine sinnvolle und preiswerte Absicherung Ihres
Lieblings dar.
Die Hunde OP-Versicherung ist die meist gewählte Form
innerhalb der
Hundekrankenversicherung.
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Allgemeine Informationen
zur Hunde-Krankenversicherung und zur Hunde-OP
Versicherung
Wählen Sie frei, welchen Tierarzt oder
Tierklinik Sie aufsuchen und welche Tierärztin
oder welcher Tierarzt Sie die Untersuchung Ihres Hundes
durchführen lassen.
Wenn Sie auf Reisen sind und Ihren Hund
mitnehmen, ist er mitversichert. Achten Sie aber auf den
Geltungsbereich (z. B. „Europa im geographischen Sinne“) oder
auf ein mögliches Zeitlimit für Auslandsaufenthalte (z. B. zwei
bis sechs Monate)
Im Rahmen der Heilbehandlung wird meist ein prozentualer Anteil
(je nach Tarif zwischen 80 - 100 Prozent der ambulanten und
stationären Behandlungskosten) bei Krankheit oder Unfall Ihres
Hundes bezahlt.
Je nach Tarif betragen die Leistungen z. B. bis zu 3.000 € pro
Versicherungsfall sowie dem ein- oder zweifachen Satz nach der
„Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der vereinbarten
Fassung.
Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“
Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder
komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz
abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten
Schutz wählen.
Oft ist die Höhe nach oben begrenzt und beträgt im Rahmen der
versicherten Leistungen ca. 2.000 - 3.000 € - manche
Versicherer verzichten sogar auf eine Begrenzung nach
oben.
OP-Leistungen
Die Erstattung der Tierarztkosten für
chirurgische Eingriffe unter Narkose ist ebenfalls oft
prozentual begrenzt (z.B. zwischen 80 - 100 Prozent der
Behandlungskosten) und für die versicherten Leistungen nach
oben gedeckelt. Je nach Tarif betragen auch hier die Leistungen
z. B. bis zu 3.000 € pro Versicherungsfall sowie dem ein- oder
zweifachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT)
in der vereinbarten Fassung.
Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“
Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder
komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz
abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten
Schutz wählen.
Die Kostenübernahme beginnt meist am letzten Untersuchungstag
von der OP sowie die Nachbehandlung inkl. verordneter
Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag.
Jahresbegrenzung
Versicherer haben die Behandlungskosten oft auf
einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Er beträgt je nach
Versicherer ca. 3.000 - 4.000 € jährlich.
Beginn der
Versicherung
Für Unfälle bei Hunden gibt es meist keine
Wartezeit und der Versicherungsschutz beginnt sofort. Bei
Krankheit ist eine Karenzzeit (Wartezeit) zu erfüllen, die
meist ein - drei Monate beträgt und vom gewählten
Versicherungsunternehmen abhängt.
Welche Voraussetzungen sind für
die Aufnahme in die Hunde-Krankenversicherung zu
erfüllen?
Der Hund muss mindestens zwischen acht Wochen
und vier Monate alt und darf nicht älter als maximal sieben
Jahre sein. Manche Versicherer kennen kein Höchstaufnahmealter
und zahlen für Hunde ab dem sechsten Lebensjahr nur einen
generellen Entschädigungssatz von 80 Prozent der Kosten.
Wichtig ist auch, dass Ihr Hund bei Aufnahme in
die Versicherung gesund ist. Hier verlangen Versicherer eine
detaillierte Auskunft über den Gesundheitszustand des
Tieres.
Als Voraussetzung gilt auch die rechtzeitige
und regelmäßige Impfung des versicherten Hundes (nach
Empfehlung der Ständigen Impfkommission vet.). Die Kosten dafür
tragen Sie als Hundebesitzer grundsätzlich selbst.
Der Hund muss sich in Privathaltung
befinden.
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