Hunde-OP-Versicherung

 
zum TarifvergleichWenn sich Ihr Hund bei einer Hunde-Rangelei selbst verletzt oder oder im Laufe der Zeit krank wird, stellt eine Hundekrankenversicherung eine sinnvolle und preiswerte Absicherung Ihres Lieblings dar.
 

Die Hunde OP-Versicherung ist die meist gewählte Form innerhalb der Hundekrankenversicherung.

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Allgemeine Informationen zur Hunde-Krankenversicherung und zur Hunde-OP Versicherung

Wählen Sie frei, welchen Tierarzt oder Tierklinik Sie aufsuchen und welche Tierärztin oder welcher Tierarzt Sie die Untersuchung Ihres Hundes durchführen lassen.

Wenn Sie auf Reisen sind und Ihren Hund mitnehmen, ist er mitversichert. Achten Sie aber auf den Geltungsbereich (z. B. „Europa im geographischen Sinne“) oder auf ein mögliches Zeitlimit für Auslandsaufenthalte (z. B. zwei bis sechs Monate)

Im Rahmen der Heilbehandlung wird meist ein prozentualer Anteil (je nach Tarif zwischen 80 - 100 Prozent der ambulanten und stationären Behandlungskosten) bei Krankheit oder Unfall Ihres Hundes bezahlt.
Je nach Tarif betragen die Leistungen z. B. bis zu 3.000 € pro Versicherungsfall sowie dem ein- oder zweifachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der vereinbarten Fassung.
Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“ Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten Schutz wählen.

Oft ist die Höhe nach oben begrenzt und beträgt im Rahmen der versicherten Leistungen ca. 2.000 - 3.000 € - manche Versicherer verzichten sogar auf eine Begrenzung nach oben.


OP-Leistungen

Die Erstattung der Tierarztkosten für chirurgische Eingriffe unter Narkose ist ebenfalls oft prozentual begrenzt (z.B. zwischen 80 - 100 Prozent der Behandlungskosten) und für die versicherten Leistungen nach oben gedeckelt. Je nach Tarif betragen auch hier die Leistungen z. B. bis zu 3.000 € pro Versicherungsfall sowie dem ein- oder zweifachen Satz nach der „Gebührenordnung für Tierärzte“ (GOT) in der vereinbarten Fassung.
Wenn Sie den einfachen Satz der GOT wählen, sind „normale“ Behandlungen in der Regel abgedeckt. Doch Notoperationen oder komplizierte Operationen werden oft nur mit dem zweifachen Satz abgerechnet. Daher sollten Sie schon gleich diesen verbesserten Schutz wählen.
Die Kostenübernahme beginnt meist am letzten Untersuchungstag von der OP sowie die Nachbehandlung inkl. verordneter Arzneimittel bis 10 Tage nach dem OP-Tag.

Jahresbegrenzung

Versicherer haben die Behandlungskosten oft auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt. Er beträgt je nach Versicherer ca. 3.000 -  4.000 € jährlich.

Beginn der Versicherung

Für Unfälle bei Hunden gibt es meist keine Wartezeit und der Versicherungsschutz beginnt sofort. Bei Krankheit ist eine Karenzzeit (Wartezeit) zu erfüllen, die meist ein - drei Monate beträgt und vom gewählten Versicherungsunternehmen abhängt.


Welche Voraussetzungen sind für die Aufnahme in die Hunde-Krankenversicherung zu erfüllen?

Der Hund muss mindestens zwischen acht Wochen und vier Monate alt und darf nicht älter als maximal sieben Jahre sein. Manche Versicherer kennen kein Höchstaufnahmealter und zahlen für Hunde ab dem sechsten Lebensjahr nur einen generellen Entschädigungssatz von 80 Prozent der Kosten.

Wichtig ist auch, dass Ihr Hund bei Aufnahme in die Versicherung gesund ist. Hier verlangen Versicherer eine detaillierte Auskunft über den Gesundheitszustand des Tieres.

Als Voraussetzung gilt auch die rechtzeitige und regelmäßige Impfung des versicherten Hundes (nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission vet.). Die Kosten dafür tragen Sie als Hundebesitzer grundsätzlich selbst.

Der Hund muss sich in Privathaltung befinden.


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