Hundehaftpflicht
Die Folgen eines
Schadens durch Ihren Hund
2005 lebten in Deutschlands Haushalten etwa 23 Millionen
Haustiere, also hatte jeder dritte Haushalt ein Haustier. 5,3
Millionen davon waren Hunde unterschiedlichster
Rassen.
Doch egal wie lieb Ihr Hund
normalerweise auch sein mag oder ob er gar noch ein Welpe ist –
Sie haften in jedem Fall für alle Schäden, die er anrichtet.
Und dafür müssen Sie bezahlen, notfalls in unbegrenzter
Höhe.
WICHTIG: Schäden, die durch Ihren Hund
angerichtet wurden, fallen grundsätzlich nicht unter Ihre
Private Haftpflichtversicherung. Nur für das
Versicherungsjahr, in dem Sie einen Hund erstmalig
angeschafft haben und vorher bereits eine eigene Private
Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gibt es eng
gefasste Ausnahmen. Sie sollten daher für Ihren Hund
unbedingt eine freiwillige private
Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen.
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Preise ganz genau wissen? Dann klicken Sie rechts und finden
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Versicherer.
Unheil richten nicht allein große Hunde
an, auch kleine Hunde können für erhebliche Schäden sorgen.
Wenn sie beispielsweise mit anderen Tieren aneinander geraten,
also Pferde erschrecken, so dass sie deren Reiter abwerfen oder
weil sie im Straßenverkehr einen Radfahrer angebellt haben.
Wenn Ihr Hund Radfahrer anbellt und diese durch den Schreck
stürzen, können Personenschäden unter Umständen in die
Millionen gehen. Hoffnungsvolle IT-Talente werden ebenso
Schadenersatzansprüche, entgangene Karrierechancen und
verminderte Einkommenschancen in erheblichem Maße bei Ihnen
geltend machen, wie Sportler, Rechtsanwälte oder
Wirtschaftsjuristen.
Kleine Bagatellschäden können Sie meist selbst
bezahlen. Aber sobald es sich um Personenschäden handelt,
brauchen Sie nicht nur fachliche Hilfe in der Beurteilung
der Schuldfrage, sondern am Ende auch einen
finanzkräftigen Partner für die Bezahlung des Schadens –
nämlich die Hundehaftpflicht-Versicherung. Sie sind als
Halter Ihres Hundes immer für dessen Verhalten
verantwortlich. Selbst dann, wenn Sie sein Fehlverhalten
nicht verschuldet haben. Sie haften darüber hinaus, wenn
Sie bei den Streichen Ihres Vierbeiners gar nicht zugegen
sind und müssen für dessen Tun gerade stehen. Wenn dann
Ersatzansprüche angemeldet werden, ist die
Haftpflichtversicherung dazu da, berechtigte Ansprüche zu
befriedigen und unberechtigte Ansprüche notfalls
gerichtlich ablehnen. Die Haftpflichtversicherung ist
zudem darin geübt, mit dem Geschädigten völlig
emotionsfrei zu verhandeln – eine sichere Bank, um
Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.
Damit Sie einen ausreichenden Schutz für die Bezahlung
berechtigter Ansprüche haben, sollten Sie unbedingt auf eine
ausreichende Deckungssumme für Sach- und Personenschäden
achten. Hinweise dazu finden Sie unter des Website „Versicherungsschutz“.
Dort erfahren Sie auch, warum Sie
Versicherungsschutz auch für den Fall benötigen, dass Sie nur
auf einen Hund aufpassen.
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