Hundehaftpflicht



Die Folgen eines Schadens durch Ihren Hund

2005 lebten in Deutschlands Haushalten etwa 23 Millionen Haustiere, also hatte jeder dritte Haushalt ein Haustier. 5,3 Millionen davon waren Hunde unterschiedlichster Rassen.




Doch egal wie lieb Ihr Hund normalerweise auch sein mag oder ob er gar noch ein Welpe ist – Sie haften in jedem Fall für alle Schäden, die er anrichtet. Und dafür müssen Sie bezahlen, notfalls in unbegrenzter Höhe.

zum TarifvergleichWICHTIG: Schäden, die durch Ihren Hund angerichtet wurden, fallen grundsätzlich nicht unter Ihre Private Haftpflichtversicherung. Nur für das Versicherungsjahr, in dem Sie einen Hund erstmalig angeschafft haben und vorher bereits eine eigene Private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, gibt es eng gefasste Ausnahmen. Sie sollten daher für Ihren Hund unbedingt eine freiwillige private Hunde-Haftpflichtversicherung abschließen.

Sie möchten die Preise ganz genau wissen? Dann klicken Sie rechts und finden aus vielen Online-Tarifen Ihren preiswerten Versicherer.

Unheil richten nicht allein große Hunde an, auch kleine Hunde können für erhebliche Schäden sorgen. Wenn sie beispielsweise mit anderen Tieren aneinander geraten, also Pferde erschrecken, so dass sie deren Reiter abwerfen oder weil sie im Straßenverkehr einen Radfahrer angebellt haben.

Wenn Ihr Hund Radfahrer anbellt und diese durch den Schreck stürzen, können Personenschäden unter Umständen in die Millionen gehen. Hoffnungsvolle IT-Talente werden ebenso Schadenersatzansprüche, entgangene Karrierechancen und verminderte Einkommenschancen in erheblichem Maße bei Ihnen geltend machen, wie Sportler, Rechtsanwälte oder Wirtschaftsjuristen.

Kleine Bagatellschäden können Sie meist selbst bezahlen. Aber sobald es sich um Personenschäden handelt, brauchen Sie nicht nur fachliche Hilfe in der Beurteilung der Schuldfrage, sondern am Ende auch einen finanzkräftigen Partner für die Bezahlung des Schadens – nämlich die Hundehaftpflicht-Versicherung. Sie sind als Halter Ihres Hundes immer für dessen Verhalten verantwortlich. Selbst dann, wenn Sie sein Fehlverhalten nicht verschuldet haben. Sie haften darüber hinaus, wenn Sie bei den Streichen Ihres Vierbeiners gar nicht zugegen sind und müssen für dessen Tun gerade stehen. Wenn dann Ersatzansprüche angemeldet werden, ist die Haftpflichtversicherung dazu da, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ablehnen. Die Haftpflichtversicherung ist zudem darin geübt, mit dem Geschädigten völlig emotionsfrei zu verhandeln – eine sichere Bank, um Probleme erst gar nicht aufkommen zu lassen.

Damit Sie einen ausreichenden Schutz für die Bezahlung berechtigter Ansprüche haben, sollten Sie unbedingt auf eine ausreichende Deckungssumme für Sach- und Personenschäden achten. Hinweise dazu finden Sie unter des Website „Versicherungsschutz“.
Dort erfahren Sie auch, warum Sie Versicherungsschutz auch für den Fall benötigen, dass Sie nur auf einen Hund aufpassen. 

:: News und Aktuelles ::

   RSS Feed abonnieren