Versicherungsschutz



Versicherungsschutz in der Hundehalterhaftpflichtversicherung

Was ist alles mitversichert?

Eine Hundehaftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Ansprüche und lehnt unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab. Daher ist sie auch so etwas wie eine passive Rechtsschutzversicherung.

Achten Sie beim Versicherungsschutz auf eine ausreichende Deckung:

  • zum TarifvergleichPersonenschäden
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden
  • Mindest-Deckungssumme:
    3.000.000,-- €
  • Zweiter Hund: Beitragsnachlass
  • Hüten fremder Hunde
  • Führen OHNE Leine
  • Auslandsschutz
  • Mietsachschäden

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Möglicher Versicherungsschutz in der Hundehaftpflichtversicherung:

- Personenschäden
Personenschäden sind in der Hundehaftpflicht-Versicherung am häufigsten anzutreffen. Meist sind sie auf Revier- oder Futterverteidigung zurückzuführen oder wenn sie erschreckt werden. Wenn Kinder gebissen werden, dann meist deshalb, weil sie den Hunden Gegenstände wegnehmen, sie beim Fressen stören oder den schlafenden Hund wecken. Nähere Informationen zur Haftung können Sie auch unter „Hundehaftpflicht“ nachlesen.

- Sachschäden
Sachschäden können durch direkte Einwirkung des Hundes geschehen, wie beispielsweise die zerrissene Hose des Postboten. Aber auch auf die Straße springenden Hunde verursachen Sachschäden, wenn ein PKW dem Tier ausweichen muss und stattdessen gegen ein parkendes Auto fährt. Da Hunde gesetzlich eine Sache sind, fallen auch Hundebeißereien untereinander in die Kategorie Sachschäden.

- Vermögensschäden
Alles, was weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist, fällt unter Vermögensschäden. Das kann ein zähnefletschender Hund sein, der einen Passanten nicht in sein Auto lässt und dieser zu spät zu einem wichtigen Geschäftstermin erscheint und dadurch eine Provisionseinnahme verliert.

- Mindest-Deckungssumme: 3.000.000,-- €
Mit der Deckungssumme verbindet der Versicherer seine Höchsthaftung, die er ein- oder mehrfach im Jahr maximal auszahlen würde. Da der Hundebesitzer in unbegrenzter Höhe haftet, kann bei hohen Schäden die Deckungssumme zu gering bemessen sein. Decken Sie mindestens 3 Mio. € ab – besser sind 5 Mio. oder gar 10 Mio. € Deckungssumme. Die höhere Summe ist nicht viel teurer, wie Sie sich beim Versicherungsvergleich überzeugen können.

- Zweiter Hund: Beitragsnachlass
Nicht selten besitzen Hundehalter mehr als einen Hund. Dann sollten Sie Ihren Versicherer darauf ansprechen, für den zweiten, dritten oder jeden weiteren Hund einen Nachlass zu erreichen. Bedenken Sie aber, dass bei unseren ohnehin günstigen Prämien weitere Nachlässe kaum möglich sind.

- Hüten fremder Hunde
Im Versicherungsvertrag ist meist ein bestimmter Hund versichert. Sein Name ist anzugeben, seine Rasse und seine individuellen Merkmale. Wenn Ihnen aber die Nachbarin ihren eigenen Hund mitgibt, so sollten Sie darauf achten, dass Sie als Hundehüter auch über Ihre eigene Versicherung Schutz genießen.

- Führen OHNE Leine
Grundsätzlich gilt, dass Sie sich an bestimmte Regeln halten müssen, um den Versicherungsschutz in voller Höhe nutzen zu können. So besteht oft eine behördlich vorgeschriebene Anleinpflicht, gegen die man verstößt, wenn man seinen Hund frei herumlaufen lässt. Damit sich der Versicherer nicht auf eine Obliegenheitsverletzung herausreden kann, sollten Sie diesen Punkt unbedingt versichert haben.

- Auslandsschutz
Sie reisen im Urlaub gerne ins Ausland und Ihr Vierbeiner ist immer dabei? Dann achten Sie unbedingt darauf, dass der Versicherungsschutz örtlich und zeitlich so gewählt ist, dass Sie immer ausreichende Deckung haben. Meist gilt der Versicherungsschutz weltweit und ist zeitlich unbegrenzt, solange Sie nicht ausgewandert sind. Aber manche Versicherer deckeln den Schutz bei zwei oder drei Monaten und lediglich EU-weiter Schutz.

- Mietsachschäden
Auch in der Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt, dass gemietete, geliehene und gepachtete Sachen vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ausnahmen gelten meist für die eigene Mietwohnung, das gemietete Hotelzimmer oder das Pensionszimmer im Urlaub. Wenn Ihr Hund eine Kerze umstösst, der gemietete Raum brennt und auf Nachbargebäude übergreift, dann kann es auch hier extrem teuer werden.

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