Versicherungsschutz
Versicherungsschutz in der
Hundehalterhaftpflichtversicherung
Was ist alles mitversichert?
Eine Hundehaftpflichtversicherung bezahlt berechtigte Ansprüche
und lehnt unberechtigte Ansprüche notfalls gerichtlich ab.
Daher ist sie auch so etwas wie eine passive
Rechtsschutzversicherung.
Achten Sie beim Versicherungsschutz auf eine ausreichende
Deckung:
- Personenschäden
- Sachschäden
- Vermögensschäden
- Mindest-Deckungssumme:
3.000.000,-- €
- Zweiter Hund: Beitragsnachlass
- Hüten fremder Hunde
- Führen OHNE Leine
- Auslandsschutz
- Mietsachschäden
Sie möchten
den Versicherungsschutz ganz genau prüfen? Dann klicken Sie
rechts und finden aus vielen Online-
Tarifen Ihren preiswerten Versicherer!
Möglicher Versicherungsschutz in der
Hundehaftpflichtversicherung:
- Personenschäden
Personenschäden sind in der Hundehaftpflicht-Versicherung am
häufigsten anzutreffen. Meist sind sie auf Revier- oder
Futterverteidigung zurückzuführen oder wenn sie erschreckt
werden. Wenn Kinder gebissen werden, dann meist deshalb, weil
sie den Hunden Gegenstände wegnehmen, sie beim Fressen stören
oder den schlafenden Hund wecken. Nähere Informationen zur
Haftung können Sie auch unter „Hundehaftpflicht“ nachlesen.
- Sachschäden
Sachschäden können durch direkte Einwirkung des Hundes
geschehen, wie beispielsweise die zerrissene Hose des
Postboten. Aber auch auf die Straße springenden Hunde
verursachen Sachschäden, wenn ein PKW dem Tier ausweichen muss
und stattdessen gegen ein parkendes Auto fährt. Da Hunde
gesetzlich eine Sache sind, fallen auch Hundebeißereien
untereinander in die Kategorie Sachschäden.
- Vermögensschäden
Alles, was weder ein Personen- noch ein Sachschaden ist, fällt
unter Vermögensschäden. Das kann ein zähnefletschender Hund
sein, der einen Passanten nicht in sein Auto lässt und dieser
zu spät zu einem wichtigen Geschäftstermin erscheint und
dadurch eine Provisionseinnahme verliert.
- Mindest-Deckungssumme:
3.000.000,-- € Mit der Deckungssumme
verbindet der Versicherer seine Höchsthaftung, die er ein- oder
mehrfach im Jahr maximal auszahlen würde. Da der Hundebesitzer
in unbegrenzter Höhe haftet, kann bei hohen Schäden die
Deckungssumme zu gering bemessen sein. Decken Sie mindestens 3
Mio. € ab – besser sind 5 Mio. oder gar 10 Mio. €
Deckungssumme. Die höhere Summe ist nicht viel teurer, wie Sie
sich beim Versicherungsvergleich überzeugen können.
- Zweiter Hund:
Beitragsnachlass
Nicht selten besitzen Hundehalter mehr als einen Hund. Dann
sollten Sie Ihren Versicherer darauf ansprechen, für den
zweiten, dritten oder jeden weiteren Hund einen Nachlass zu
erreichen. Bedenken Sie aber, dass bei unseren ohnehin
günstigen Prämien weitere Nachlässe kaum möglich sind.
- Hüten fremder
Hunde
Im Versicherungsvertrag ist meist ein bestimmter Hund
versichert. Sein Name ist anzugeben, seine Rasse und seine
individuellen Merkmale. Wenn Ihnen aber die Nachbarin ihren
eigenen Hund mitgibt, so sollten Sie darauf achten, dass Sie
als Hundehüter auch über Ihre eigene Versicherung Schutz
genießen.
- Führen OHNE
Leine
Grundsätzlich gilt, dass Sie sich an bestimmte Regeln halten
müssen, um den Versicherungsschutz in voller Höhe nutzen zu
können. So besteht oft eine behördlich vorgeschriebene
Anleinpflicht, gegen die man verstößt, wenn man seinen Hund
frei herumlaufen lässt. Damit sich der Versicherer nicht auf
eine Obliegenheitsverletzung herausreden kann, sollten Sie
diesen Punkt unbedingt versichert haben.
- Auslandsschutz
Sie reisen im Urlaub gerne ins Ausland und Ihr Vierbeiner ist
immer dabei? Dann achten Sie unbedingt darauf, dass der
Versicherungsschutz örtlich und zeitlich so gewählt ist, dass
Sie immer ausreichende Deckung haben. Meist gilt der
Versicherungsschutz weltweit und ist zeitlich unbegrenzt,
solange Sie nicht ausgewandert sind. Aber manche Versicherer
deckeln den Schutz bei zwei oder drei Monaten und lediglich
EU-weiter Schutz.
- Mietsachschäden
Auch in der Hundehalterhaftpflichtversicherung gilt, dass
gemietete, geliehene und gepachtete Sachen vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Ausnahmen gelten meist
für die eigene Mietwohnung, das gemietete Hotelzimmer oder das
Pensionszimmer im Urlaub. Wenn Ihr Hund eine Kerze umstösst,
der gemietete Raum brennt und auf Nachbargebäude übergreift,
dann kann es auch hier extrem teuer werden.
|